FAQ
Antworten zu häufig gestellten Fragen
(Weiterführende Informationen finden Sie zudem unter https://www.wege-zur-psychotherapie.org/)
Eine psychotherapeutische Behandlung ist unter anderem positiv beeinflussbar durch eine vertrauensvolle KlientInnen- TherapeutInnen- Beziehung. Die richtige "Chemie" und das Vertrauen bereiten die Grundlage für eine erfolgreiche Behandlung. Deshalb sind gerade die ersten Probe-Sitzungen dazu gedacht sich einen Eindruck von mir als Ihrer Behandlerin zu machen, umgekehrt möchte ich Sie und Ihre Lebensgeschichte kennenlernen um die Indikation für eine Verhaltenstherapie zu prüfen und eine erste Therapieplanung abzuleiten. Für Fragen stehe ich Ihnen auch während der Behandlung zur Verfügung! Außerdem finden Sie auf der folgenden Seite einige Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Wie läuft ein Erstgespräch/eine psychotherapeutische Sprechstunde ab?
Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung finden sogenannte Probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Prüfung einer Notwendigkeit für Psychotherapie. In diesen Probesitzungen haben Sie die Möglichkeit, sich einen ersten Eindruck von mir als Therapeutin zu machen und danach die Entscheidung für oder gegen eine Behandlung bei mir zu treffen. Eine Sitzung umfasst 50 Minuten, in denen zunächst eine ausführliche Diagnostik, Anamnese und schließlich eine Therapieempfehlung und Planung mit Ihnen besprochen wird. Grundsätzlich sollten Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung über den Leistungsumfang einer Psychotherapie erkundigen.
Wie lange dauert eine Therapiesitzung?
Erstgespräche sowie therapeutische Sitzungen umfassen in der Regel jeweils 50 Minuten.
Was sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?
Für Privatpatienten gilt: Es empfiehlt sich, vor dem Erstgespräch einige Informationen bezüglich des Leistungsumfangs für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse einzuholen. Manche Krankenkassen setzen bestimmte Kontingente vor oder äußern Auflagen zu den Qualifikationen des Behandlers. Nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen, so dass eventuell Zuzahlungen notwendig sind. Mein Honorar richtet ich nach den in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegten Sätzen
Für gesetzlich Versicherte gilt: Sofern Sie innerhalb eines 2 Jahres Zeitraums keine vorherige Psychotherapie absolviert haben, ist ein Antrag auf Psychotherapie nach Indikationsprüfung problemlos möglich. Bitte bringen Sie Ihre Krankenkarte mit.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Die Dauer einer Psychotherapie richtet sich nach Art und Schwere der Beeinträchtigung sowie Ihren therapeutischen Zielen. Eine Kurzzeittherapie umfasst in der Regel 24 Sitzungen zuzüglich der probatorischen Sitzungen, eine Langzeittherapie umfasst 60 Sitzungen. Wir besprechen die schätzungsweise Therapielänge im Zuge der Therapieplanung.
Was kann ich mir unter einer Verhaltenstherapie vorstellen?
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Therapiebeginn erarbeiten wir daher Ihre individuelle Lebens- und Lerngeschichte und prüfen, inwieweit diese zur Entstehung und Aufrechterhaltung der Symptomatik beigetragen haben. Wir gehen von einer Wechselwirkung von Gedanken, Gefühlen und Verhaltensweisen aus: In der Verhaltenstherapie werden Sie daher zur aktiven Veränderung Ihres Handelns, Denkens und Fühlens angeleitet um langfristig einen günstigeren Umgang mit sich und anderen zu erlernen.
Was kann ich mir unter einer EMDR- Behandlung vorstellen?
Nähere Informationen zum trauma-spezifischen Verfahren mittels EMDR, finden Sie hier:
https://www.emdria.de/emdr/was-ist-emdr
https://www.emdria.de/video
https://www.emdria.de/emdr/anwendungsgebiete
Welche Kosten können für Privatversicherte hinzukommen?
Es empfiehlt sich, vor dem Erstgespräch einige Informationen bezüglich des Leistungsumfangs für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse einzuholen. Als Psychologische Psychotherapeutin rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) meine Sitzungen ab. Bitte prüfen Sie vorab bei Ihrer Kasse ob die Honorarkosten von Ihrer Kasse vollständig übernommen werden. In der gesetzlichen Versicherung werden die Kosten in der Regel vollständig übernommen.
Termine, Anfragen und Ausfallhonorare
Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung telefonisch oder via Email* bei mir. Ich melde mich zeitnah zurück.
Sollten Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie wenigstens 48h (Samstage, Sonntage und Feiertage ausgenommen) vor Termin abzusagen. Andernfalls erlaube ich mir ein Ausfallhonorar in Höhe von 50€ zu erheben.
Hinweise für Fortdbildungs-Veranstaltungen
Stornierung Event-Teilnahme
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und rechtzeitig bei der Veranstalterin eingehen.
Die Seminargebühr wird abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50,- € bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Eventbeginn erstattet. Bei einer späteren Stornierung ist die volle Seminargebühr fällig, es sei denn, dass der Platz durch uns anderweitig vergeben werden kann. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € entsteht auch in diesem Fall.
Für alle Events gilt: bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Absage durch die Veranstalterin
Das Seminar kann aus wichtigem Grund, z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall bzw. Erkrankung der Referentin sowie in Fällen höherer Gewalt abgesagt werden.
In diesen Fällen wird der/die SeminarteilnehmerIn umgehend benachrichtigt. Der gesamte Seminarpreis wird zurückerstattet. Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem/der SeminarteilnehmerIn durch die Absage entstehen, kommt die Veranstalterin nicht auf.
Datenschutz
Übergebene und zur Anmeldung und Durchführung von Events notwendige personenbezogene Daten werden von mir auf Grundlage der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt. Hierzu zählen auch die für die Fortbildung erforderlichen Daten durch die sogenannten Check-in Listen der KV.
Die Daten werden lediglich für diesen Zweck verwendet und in elektronischer Form gespeichert. Bei Einschaltung Dritter werden wir deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherstellen.
Soweit die Seminare mit Fortbildungspunkten von den Kammern zertifiziert sind, wird eine Teilnahmebescheinigung mit den ausgewiesenen Fortbildungspunkten ausgestellt. Im Falle der elektronischen Erfassung erfolgt diese über das Barcode-Etikett. Mit Teilnahme an dem „Barcodeverfahren“, erklären Sie Ihr Einverständnis mit einer Weitergabe Ihrer Daten an die jeweilige Kammer.
Mit der Anmeldung willigt der/die SeminarteilnehmerIn in die Verarbeitung der Daten ein.
Ferner erklärt der/die SeminarteilnehmerIn sein/ihr Einverständnis mit der Speicherung von Daten für die Zusendung weiterer Informationen betreffend Fortbildungsveranstaltungen.
Der/die SeminarteilnehmerIn kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich oder in Textform (Brief, Fax, E-Mail) gegenüber der Veranstalterin mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.